Unter dem Christbaum sind dieses Jahr Geschenke gelegen, die Sie nicht so richtig überzeugt haben, die zu klein oder sogar defekt waren? So können Sie die Geschenke umtauschen. 

umtauschen
Manche Geschenke unter dem Christbaum passen nicht oder gefallen nicht. [Foto: Kira auf der Heide]

Umtauschen, weil das Geschenk defekt ist

Wenn das Geschenk kaputt ist, haben Sie immer einen Anspruch darauf, dass der Hersteller ihr Produkt repariert oder austauscht – und das bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Diesen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch sollten Sie dann schriftlich beim Geschäft, bei dem Sie oder Ihre Liebsten das Produkt gekauft haben, geltend machen.  

Die Gewährleistung ist nicht das gleiche wie die Garantie, die viele Händler freiwillig anbieten. Manchmal umfasst die Garantie mehr Angebote und kann deshalb für Sie interessant sein. Aber manche Händler schließen in ihrem Garantieangebot aber gewisse Schäden aus, die in der Gewährleistung sehr wohl umfasst sind. Deshalb sollten Sie sich genau informieren, ob die Garantie oder Gewährleistung für Ihren Schaden und Ihre Situation besser ist – je nachdem, wo Sie mehr Leistung erhalten können. Lassen Sie sich hierbei nicht abwimmeln, falls der Hersteller Sie gleich auf die Garantie abwimmeln lassen will. 

Geschenk gefällt nicht oder ist zu klein 

Wenn Sie das Geschenk im Handel gekauft haben, ist der Umtausch nicht immer so einfach, denn es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Die Möglichkeit, Ihr Produkt umzutauschen oder zurückzugeben, ist also ein freiwilliges Angebot der Hersteller. Das bedeutet aber auch, dass dieser selbst entscheiden kann, wie lang die Rückgabefrist ist. Wichtig ist es, die Rechnung und die Originalverpackung aufzubewahren, denn das ist oft eine Voraussetzung.

Wenn es Schwierigkeiten beim Umtausch gibt, oder das Unternehmen eine Rückgabe prinzipiell nicht anbietet, lohnt es sich aber immer, beim Kundenservice anzurufen: Dieser ist oft sehr hilfsbereit und ist darauf bedacht, alle Kunden zufriedenzustellen.

Rücktritt im Online-Handel

Anders ist das im sogenannten Fernabsatz. Das bedeutet, wenn Sie über das Internet, über Teleshopping oder über den Katalog bestellt haben, können Sie von Ihrem Kauf zurücktreten. Sobald Sie die Ware erhalten haben, können Sie davon zurücktreten. Bei Dienstleistungen oder downloadbaren Produkten gilt die Frist von 14 Tagen, sobald sie den Kauf abschließen, und bei materiellen Waren gilt die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Produkt erhalten haben. 

Alle Informationen und individuelle Beratung finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer.

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