Ein paar Zahlen zu den Wahlen
Am Sonntag wird die Zusammensetzung des österreichischen Nationalrats gewählt. Doch wie werden eigentlich die Nationalratssitze berechnet, die jede Partei erhält?
Insgesamt werden 183 Mandate vergeben. Über 27 davon entscheiden die insgesamt 965.659 steirischen Wahlberechtigten. Neun Mandate gehen in den Wahlkreis Graz und Umgebung, sechs in die Oststeiermark, vier in der West- und acht in der Obersteiermark.
Die Mandate werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Zuerst auf Regionalwahlkreisebene, danach auf Landeswahlkreisebene und in der dritten Stufe auf Bundesebene. In den Nationalrat können nur jene Parteien kommen, die in mindestens einem Regionalwahlkreis ein sogenanntes Grundmandat erreichen, oder bundesweit mindestens vier Prozent der Stimmen einfahren. In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht. Das heißt die Mandate werden nach ihrer Stärke auf die wahlwerbenden Parteien aufgeteilt. Dazu wir das D’Hondt-Verfahren (nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt) angewandt.
In einem ersten Schritt wird für jedes Bundesland die Wahlzahl berechnet. Sie ergibt sich durch die Division der gültig abgegebenen Stimmen durch die im Bundesland zu vergebenden Mandate. Die Wahlzahl wird auf die nächste Ganze Zahl aufgerundet. Die Grundmandate ergeben sich durch die Division der gültigen Stimmen im Regionalwahlkreis durch die Wahlzahl. Dabei treten für jede Partei so gut wie immer Reststimmen auf. Das klingt komplizierter als es ist.
So betrug etwa die Wahlzahl in der Steiermark bei der Nationalratswahl 2017 28.450 Stimmen. Eine Partei, die im Regionalwahlkreis auf 54.100 Stimmen kam, erhielt ein Grundmandat für die ersten 28.450 Stimmen. Die Differenz zwischen der Wahlzahl und den 54.100 Stimmen betrug 25.650 Stimmen. Und diese Reststimmen wanderten nun in das zweite Ermittlungsverfahren auf die Landeswahlkreisebene. Dort wurden die Reststimmen aus allen Regionalwahlkreisen zusammengefasst und wiedr nach der Wahlzahl auf die Parteien aufgeteilt. Und weil sich auch auf Landeswahlkreisebene so gut wie immer für jede Partei Reststimmen ergeben, gibt es ein drittes Ermittlungsverfahren auf Bundesebene, wo das die Reststimmen aus den Bundesländern zusammengefasst und die verbleibenden Mandate auf die Parteien aufgeteilt werden.
Bei Landtagswahlen erfolgt die Mandatsvergabe ähnlich, aber natürlich fällt das dritte Ermittlungsverfahren auf Bundesebene weg. In der Steiermark gibt es außerdem keine Sperrklausel. Das heißt in den Landtag können nur Parteien einziehen, die mindestens ein Grundmandat erreichen.